Schmüser

Jochen Schmüser

Bei der Lehmkuhle 2

D-21279 Hollenstedt

 

Tel (04165) 222 06 0

Fax (04165) 222 06 16

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle mit der Fa. Schmüser geschlossenen Verträge über Kauf, Lieferung und sonstige Leistungen von Waren sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden gelten nur, wenn wir ihnen im Einzelfall schriftlich zustimmen. In einer vorbehaltslosen Lieferung liegt keine Zustimmung.

1.2 Diese AGB liegen allen Aufträgen und Liefergeschäften zugrunde. Sie gelten auch dann, wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Selbst wenn durch den Verkäufer nicht ausdrücklich auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen wird, werden diese in den Vertrag einbezogen, wenn es sich um eine bereits bestehende Geschäftsverbindung handelt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die in den Katalogen, Verkaufsunterlagen des Verkäufers und im Internet erhaltene Angebote sind stets freibleibend. Sie sind lediglich als Aufforderung zur Unterbreitung eines Angebotes zu verstehen.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie unverzüglich nach Auftragseingang oder termingemäß ausgeführt der Auftrag schriftlich bestätigt wird.

2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter der Setzung einer angemessenen und bestimmten Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Falle einer Weigerung des Käufers vom Vertrag zurück zu treten. Hierbei werden die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen als sofort fällig gestellt.

 

3. Datenspeicherung und Datenschutz

3.1 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

3.2 Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter gegeben.

 

4. Lieferung und Lieferzeit sowie Verzug

4.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.2. Versendet der Verkäufer die Ware an einen anderen als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.

4.3 Bei Lieferungen „ab Lager“, „ab Werk“ oder ähnlichen Klauseln trägt der Käufer die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Freistellungsmitteilung, sofern die Ware ausgesondert ist.

4.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Fällen höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die nach dem Vertragsabschluß eintreten und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (unter Anderem Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Störung der Verkehrswege) und die nachweislich erheblichen Einfluß auf die Lieferung haben. Dies gilt ebenfalls, wenn die Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers oder dessen Unterlieferanten eintreten, sowie innerhalb eines Verzuges.

4.5 Der Verkäufer haftet bezüglich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Lieferanten braucht der Verkäufer nicht einzustehen, weil diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Eventuelle Ansprüche gegen die Lieferanten des Verkäufers werden auf Verlangen an den Käufer abgetreten.

4.6 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurück tritt.

 

5. Zahlung

5.1 Die vereinbarten oder quotierten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung, nicht des Vertragsabschlusses. Ist der Vertragspartner kein Kaufmann, so sind die vereinbarten oder quotierten Preise brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell gewährte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen im Verzug befindet.

5.4 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

5.5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.

 

6. Gewährleistung, Haftung und Mängel

6.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

6.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. die darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation getroffen wurde.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, Regressansprüche gegen die jeweiligen Transportführer durch rechtzeitige Eintragung von Beanstandungen in die Transportdokumente zu sichern oder Beanstandungen schriftlich in sonstiger Weise vorzutragen, sowie durch den Fahrer bestätigen zu lassen. Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt oder nicht binnen 2 Wochen der Fa. Schmüser auf Anforderung vorgelegt, erlischt der daraus erwachsene Anspruch.

6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

6.5 Der Käufer ist vor Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu überprüfen, auch wenn vorher Warenproben geliefert wurden.

6.6 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, bearbeitet oder unsachgemäß behandelt wurde.

6.7 Eine Mängelrüge hat stets schriftlich und fristgemäß zu erfolgen.

6.8 Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz gemäß § 438 I Nr.2, § 479 I und § 634a I Nr.2 längere Fristen vorschreibt.

 

7. Allgemeine Haftungsbeschränkung

7.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

7.2 Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Be- oder Verarbeitet der Käufer mangelhafte Waren, so hat er die Kosten für die Verarbeitung, die Montage und die Demontage zu tragen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer bleibt die Ware Eigentum der Fa. Schmüser.

8.2 Bei Waren, die der Käufer in einer laufenden Geschäftsbeziehung vom Verkäufer bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

8.3 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit Sachen die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

8.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8.5 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

 

9. Warenrückgabe
9.1 Innerhalb 8 Wochen nach Auslieferung ist eine Retoure von Standardlagerartikeln möglich. Diese ist mit unserem Vertriebsinnendienst abzustimmen. Von uns nicht freigegebene Retouren werden nicht akzeptiert. Die Retoure ist vom Kunden selbst zu beauftragen. Das Transportrisiko und die entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Es werden nur unbeschädigte und komplette
Verpackungseinheiten zurückgenommen. Bei Warenrückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des netto Produktpreises, mindestens jedoch EUR 25,00 berechnet.
 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

10.1 Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Peron des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.2 Erfüllungsort der durch den Verkäufer zu erbringenden Leistungen ist der Hauptsitz des Verkäufers, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

 
 
 

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